Wie bekomme ich eine Wohnung bei der BAUVEREIN FÜRTH eG?
Um eine Wohnung bei der BAUVEREIN FÜRTH eG zu beziehen, ist es notwendig, den Wohnungsbewerbungsbogen auszufüllen.
Welche Wohnungen hat die Genossenschaft?
Die BAUVEREIN FÜRTH eG verfügt über ein breites Angebot an Wohnungen. Von der günstigen Wohnung bis zu einer Wohnung mit hohem Standard. Es gibt 1 bis 5 Zimmer Wohnungen im Portfolio als auch Siedlungshäuser (Reihen- bzw. Doppelhäuser) mit Garten.
Die Genossenschaft hat für alle Bevölkerungsgruppen Wohnungen im Bestand.
Wo befinden sich die Wohnungen der Genossenschaft?
Alle Wohnungen befinden sich in Fürth. Sie verteilen sich auf unsere vier Kernwohnanlagen Südstadt – Hard – Hardhöhe – Burgfarrnbach. Weitere Einzelheiten können Sie auf unserer Website unter der Rubrik Wohnanlagen finden.
Welche Kosten an die Genossenschaft kommen außer der Nutzungsgebühr (entspricht der Grundmiete) noch auf mich zu?
Neben der Nutzungsgebühr (=Grundmiete) sind noch Betriebskosten und Heizkosten zu entrichten (Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgt jährlich). Des Weiteren müssen Sie Ihren Wohnungsstrom direkt von Ihrem Versorger beziehen. Neben der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen (s. nächste Frage) ist noch eine Aufnahmegebühr von 50,– € zu entrichten.
Warum muss man bei Anmietung einer Mietwohnung Genossenschaftsanteile bezahlen?
Bei Anmietung einer genossenschaftlichen Wohnung ist es erforderlich, die Mitgliedschaft bei der BAUVEREIN FÜRTH eG zu erwerben. Hierzu müssen Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Die Anzahl der Genossenschaftsanteile richtet sich satzungsgemäß nach der Größe der anzumietenden Wohnung, d.h.
- unter 40 m2 → 1 Anteil
- ab 40 m2 → 2 Anteile
- ab 65 m2 → 3 Anteile
- ab 90 m2 → 4 Anteile
Ein Anteil beträgt 500,– €.
Beispiel: Wohnungsgröße 70 m2 → 3 Anteile → 3 x 500,– € → 1.500,– € sind als Genossenschaftsanteile für die Anmietung zu leisten.
Eine zusätzliche Mietkaution ist nicht zu leisten. Die Genossenschaftsanteile werden nicht verzinst. Die Genossenschaftsanteile können nur im Zusammenhang mit der Kündigung der Wohnung gekündigt werden.
Wann werden Genossenschaftsanteile nach der ordentlichen Kündigung ausbezahlt?
Die Genossenschaftsanteile stellen das Eigenkapital der Genossenschaft dar und sind deshalb satzungsgemäß an Kündigungsfristen gebunden. Genossenschaftsanteile sind keine Kaution.
Die Kündigung kann satzungsgemäß zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) erklärt werden. Die Kündigung muss 6 Monate vorher schriftlich erfolgen, d.h. bis spätestens 30. Juni des Geschäftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein.
Das Mitglied scheidet dann aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, in dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der Mitgliederversammlung Ende Juli des darauf folgenden Geschäftsjahres.
Kann ich die Genossenschaftsanteile ohne Kündigung der Wohnung kündigen?
Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Pflichtanteile ohne Kündigung der Wohnung zu kündigen, es sei denn, das Mitglied hat freie Anteile, d.h. zusätzliche Anteile, die über die Pflichtanteile, die sich nach der Größe der Wohnung bemessen, hinausgehen. Diese können dann auch unabhängig von der Wohnung gekündigt werden. Sollte das Mitglied später durch einen Umzug in eine größere Wohnung zusätzliche Anteile benötigen, sind diese dann wieder zu zeichnen.
Was macht das Wohnen bei Genossenschaften besonders?
- Beim Einzug erwirbt das Mitglied ein Dauernutzungsrecht, das bedeutet ein lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung. Damit sind Kündigungen wegen Eigenbedarf ausgeschlossen. Dies bedeutet eine eigentumsähnliche Sicherheit, gleichzeitig bleiben Sie aber flexibel wie ein Mieter. Sie entscheiden alleine, wie lange Sie bei der Genossenschaft wohnen wollen und können Ihren Nutzugsvertrag kündigen.
- Genossenschaftliches Wohnen ist sicher. Die Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte für einen Verkauf. Genossenschaften grenzen sich von kapitalmarktorientierten Investoren ab.
- Der wirtschaftliche Erfolg einer Genossenschaft kommt den Mitgliedern zugute. Genossenschaften müssen auch Gewinne erzielen, um investieren zu können. Es geht aber nicht um höchstmögliche Rendite, die Überschüsse fließen vor allem in die Instandhaltung und den Neubau sowie in die Verbesserung des Wohnumfeldes.
- Die Genossenschaften sind mit der Region und ihren Mitgliedern eng verbunden.
- Gut und sicheres Wohnen zu fairen Preisen ist die Geschäftspolitik der Genossenschaften.